Stadtarchiv Jülich

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    Stadtarchiv Jülich
    Archivgut amtlicher Herkunft
    I Stadt Jülich 1366-1815
    II Bürgermeisterei Jülich
    III Stadt Jülich bis zum Zweiten Weltkrieg
    IV Stadt Jülich bis zur Kommunalen Neuordnung
    V Stadt Jülich nach der Kommunalen Neuordnung
    VI Ehemals selbständige Gemeinden
    008 Melderegister, Karteien
    009 Bauakten

    Vollansicht Bestand

    Signatur: 009
    Name: Bauakten
    Laufzeit: 01.01.1879-31.12.2017
    Beschreibung: Einführung
    Der Bestand der Bauakten (Bau) umfasst (Hochbau-)Akteneinheiten aus der Zeit seit 1879 und deckt damit auch die Zeitspanne der Jülicher Stadtgeschichte ab, die infolge der Kriegszerstörungen die größten Überlieferungslücken aufweist. Bei einer Bombardierung am 16. November 1944 wurde die Stadt Jülich nahezu vollständig zerstört. Von 1.896 vor der Zerstörung vorhandenen Wohnhäusern wurden 1.304 total zerstört, die restlichen 592 schwer beschädigt. Die gesamte städtische Infrastruktur war vernichtet, einzig das Krankenhaus und zwei Schulgebäude waren zumindest soweit intakt, dass sie durch kleinere Baumaßnahmen nutzbar gemacht werden konnten. Damit musste nach dem Krieg die gesamte Stadt neu geplant werden. Der hier recherchierbare Altbestand überstand die Bombardierung in den Archivräumen des Rathauskellers.
    Gesetzliche Grundlagen im Baugenehmigungsverfahren
    Der Aufbau und die Zusammensetzung von Bauakten wird durch verschiedene Gesetze und Normen des Bauordnungsrecht bestimmt. Es wird von den Ländern insbesondere in den Landesbauordnungen geregelt. Das Bauordnungsrecht gibt die baulich-technischen Anforderungen an die Bauvorhaben vor und regelt vor allem die Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen. Auch die Regelungen zum Baugenehmigungsverfahren und zur Bauaufsicht finden sich in den Bauordnungen der Länder. Für die Überlieferung des Bauordnungsamtes Jülich der Nachkriegszeit sind vor allem das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht des Landes NRW von Bedeutung. Die Stadt ist als untere Bauaufsichtsbehörde für den Vollzug der Bauordnung der Stadt Jülich zuständig. Es soll im Folgenden ein kurzer Überblick über den Ablauf eines Baugenehmigungsverfahrens geben werden, um die entstehenden Akten besser einordnen zu können.
    Das übliche Verfahren bei den Vorkriegsbauakten war grob vereinfacht das folgende: Mit dem Bauantrag, zu Beginn des Jahrhunderts Baugesuch genannt, reichte der Bauwillige drei weitere Unterlagen ein: Eine Baubeschreibung, die statische Berechnung und die Bauzeichnungen, die etwa beim Neubau eines Hauses die Grundrisse, Schnitte, Ansichten und den Lageplan umfassten. Waren keine Mängel ersichtlich, die Unterlagen also baupolizeilich in Ordnung (Prüfung durch den Stadtbaumeister), so erhielt der Bauwillige den Bauschein, der die Baubedingungen feststellte. Durch die Aushändigung des Bauscheines wurde die Bauerlaubnis erteilt. Nach Fertigstellung des Rohbaues (Mauern, Balken, Dach) wurde dieser baupolizeilich geprüft. Erst nach der Rohbauabnahme konnte der Bau bis zur Bezugsfertigkeit vollendet werden. Erst der Gebrauchsabnahmeschein enthielt dann die Bezugserlaubnis.
    Bis zum Jahr 1945 wurden drei Bau-Ordnungen für den Bereich des Regierungsbezirkes Aachen erlassen: Bau=Polizei=Verordnung v. 8. Oktober 1900, Baupolizei-Verordnung v. 17. März 1911, Bau=Ordnung v. 25. September 1927.
    Um Bauakten überhaupt sinnvoll verzeichnen zu können, muss geklärt sein, wo das betreffende Gebäude zu orten ist. Hier stößt man in einer Stadt, deren Grund- und Gebäudestruktur sich mit dem Altstadt-Umlegungsverfahren der zweiten Hälfte der 1940er Jahre fast gänzlich geändert hat, auf Schwierigkeiten. Die Akten selbst enthalten Informationen zur damaligen Adresse und, im günstigsten Fall, einen aussagekräftigen Lageplan. Katasterpläne aus diesem Zeitraum mit hinreichend kleinem Maßstab existieren nur für die Mitte der 1930er Jahre und auch nicht für alle Flurstücke. Es mussten daher zur Zuordnung der Vorkriegsbauakten zur heutigen Adresse weitere Hilfsmittel wie Einwohnerlisten, Adressbücher, die Meldekartei, die Fotosammlung u.a.m. herangezogen werden. Dieses Material ermöglichte es, mit wenigen Ausnahmen alle Bauvorhaben zu lokalisieren.

    Die einzelnen Akten wurden nach dem folgenden Schema erfasst:
    -567
    Titel: Hier erfolgt die Angabe der aktuellen Adresse. Sie bezieht sich auf die konkrete Lage des Bauvorhabens, nicht auf die des gesamten Grundstückes, in dem das Bauvorhaben angesiedelt ist. Verschiedene Bauvorhaben auf ein und demselben Alt-Grundstück können also unterschiedlich adressiert sein. Ist die Hausnummer heute nicht mehr existent, so erscheint die aus der Lage zu folgernde Nummer in eckigen Klammern. Liegt das betreffende Grundstück an mehreren Straßen, so wird diejenige Straße für die Adresse namengebend, deren Grenze zum Grundstück die längste ist. Die zeitgenössische Adresse des Bauvorhabens, wie sie in der Akte angegeben ist, wird der aktuellen Adresse angefügt. Ist lediglich eine Ziffer (= Hausnummer) vermerkt, dann stimmt der alte Straßenname mit dem aktuellen überein.
    Enthält: Hier werden Angaben zum Bauobjekt gemacht. In Klammern wird angegeben, ob es sich um einen Neubau, einen Umbau o.ä. handelt. Enthält die Akte mehrere Bauprojekte über mehrere Jahre hinweg, so ist jedem einzelnen Projekt das entsprechende Baujahr in Klammern zugewiesen.
    Darin: Angabe der in der Akte enthaltenen Dokumente.
    Ortsangaben: Die Lage des Bauprojektes bezieht sich in der Regel auf die Angabe von Flur- und Parzellennummer in der Bauakte. Sie kann auch eine Lagebeschreibung enthalten.
    -993Bemerkungen: Angabe der benachbarten Grundbesitzer nach dem Lageplan der Akte. Ist der Angabe ein „außerdem vorgestellt, so bezieht sie sich auf eine andere Straße. Die Bewohner (Haushaltsvorstände) des Hauses nach Adressbüchern (Abu), den Einwohnerlisten im Stadtarchiv (EL) und der Meldekartei.
    Bauakten bestehender Gebäude können nur vom Eigentümer selber oder mit Genehmigung der Eigentümer eingesehen werden. Diese Akten sind deshalb in diesem Bestand noch gesperrt. Um die Erforschung der Architekturgeschichte zu unterstützen sind die Bauakten dennoch recherchierbar.
    In den Beständen der ehemals selbständigen Bürgermeistereien und Ämter Hambach, Stetternich Kirchberg und Koslar finden sich weitere Bauakten aus den Ortsteilen.
    Quellen und Literatur
    LAMPENSCHERF, Ernst, Jülicher Straßennamen - ein Stück Heimatgeschichte, in: Heimatkal.Jül. 7 (1957), S. 13-18.
    DINSTÜHLER, Horst, Nummerierung und Lokalisierung von Häusern in der Stadt Jülich im 19. Jahrhundert, in: NBJüG 22 (2010), S. 97-109.
    -567Wild, Moritz, Quellen zur Architektur- und Stadtbaugeschichte in rheinischen Archiven, in: Rheinische Heimatpflege 57, 2020, S. 179-190.
    Wild, Moritz, Öffentliche Bauten des Heimatschutz-Architekten René von Schöfer, in: INSITU. Zeitschrift für Archäologiegeschichte, S. 281-294.
    Verzeichnungsangaben
    Der Vorkriegsbestand wurde 2003 von Dr. Horst Dinstühler 2003 verzeichnet.
    Alte Bestandssignaturen: III-Bau
    Rechtsstatus: Eigentum
    Literaturangaben: Dinstühler, Horst,
    DINSTÜHLER, Horst, Nummerierung und Lokalisierung von Häusern in der Stadt Jülich im 19. Jahrhundert, in: NBJüG 22 (2010), S. 97-109.
    Geschützt bis: 9999
    Begründung: Bauakten noch bestehender Häuser dürfen nur durch die Eigentümer oder mit Genehmigung der Eigentümer eingesehen werden.
    Verweis: II 589 - Nummerierung der Häuser, Benennung der Straßen, W - 1851-1906
    Verweis: Ke Din - Die Straßen der Stadt Jülich und ihrer Ortsteile
    Verweis: Th Lau - Historische Topographie der Stadt Jülich mit einem
    010 Personalakten
    011 Schulen
    012 Amts- und Protokollbücher
    018 Verträge
    Archivgut nichtamtlicher Herkunft
    Bibliothek