U /73 |
Bürgermeister und Rat der Stadt Jülich überlassen den Eheleuten Martin Hamächer und Margaretha Mülforth das Benutzungsrecht über Land im Hasselsweiler Feld gegen eine Zahlung und eine Pacht. |
1760 März 14 |
Bürgermeister und Rat der Stadt Jülich als oberste Provisoren des h. Geisthauses cedieren Martinus Hamächer und seiner Gattin Margaretha Mülforth das ius hastae et adiudicationis auf 2 1/2 Morgen Landes im Hasselsweiler Feld gelegen und 7 Viertel Landes gegen Zahlung von 77 Reichstaler 40 Albus zur Abtragung der aufgelaufenen kurfürstl. Steuern und der weiteren Verpflichtung von den gen. 2 1/2 Morgen eine jährl. Pacht von 1/2 Malter Roggen dem h. Geisthaus zu liefern, zur Verzinsung einer darauf lastenden Summe von 25 Rth. 1 Rth. 20 Albus (5%) und die laufenden kurfürstl. Steuern und sonstigen Lasten zu zahlen. Cop.Pg. (von Mart. Hamecher eigenh. abgeschrieben und von ihm und seiner Gattin unterzeichnet.) |
2 S. |
Höhe: 31 cm, Breite: 38 cm, Ausfertigung, Papier mit Wasserzeichen, Manuskript, recto (32 Zeilen) und verso (30 Zeilen) beschriftet |
Martin Hamächer, Unterschriften der Aussteller Maria Margaretha Kulforths |
U (Urkunden), U /73 |